Hier finden Sie eine Übersicht der Gebührenordnung der Musikschule Beverstedt-Hagen. Alternativ können Sie sich die Gebührenordnung als pdf-Dokument herunterladen und ansehen.
Gebührenordnung Musikschule Beverstedt-Hagen (Stand: 01.09.2015)
U-Form | Dauer in Min / Woche | Monatsgebühr (Tarif 1) |
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MFE | 45 | 20,00 €* (s.Fußnote) |
MGA | 45 | 25,00 €* (s.Fußnote) |
U-Form | Dauer in Min / Woche | Monatsgebühr (Tarif 1) |
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EU 30 | 30 | 80,00 € |
EU 45 | 45 | 120,00 € |
PA 30 | 30 | 40,00 € |
PA 45 | 45 | 60,00 € | GR 3 | 45 | 40,00 € | GR 4 + | 45 | 32,00 € |
U-Form | Monatsgebühr (Tarif 1) | |
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ERG | 20,00 € | |
KCH | 0,00 € | |
Instrumentenleihgebühr – im 1. und 2. Jahr – ab dem 3. Jahr |
7,00 € 14,00 € |
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Kurse | Besondere Kursangebote werden gesondert ausgeschrieben. |
* Musikalische Früherziehung und musikalische Grundausbildung werden für elf Monate in Monatsbeiträgen erhoben. Diese beträgt für die musikalische Früherziehung 21,81 € je Monat und für die musikalische Grundbildung 27,27 € je Monat. Der Ferienmonat August bleibt gebührenfrei. In der Summe ergibt sich dann die entsprechende Jahresgebühr aus den o.g. Tarifen x 12 Monate.
Familienermäßigung wird gewährt, wenn mindestens 1 Erwachsener und 1 Kind einer Familie Unterricht erhalten. Erwachsene ohne Kinder erhalten keine Ermäßigung.
2. Erwachsener 25%
1. Kind 25%
2. Kind und mehr 25%
(b) Geschwisterermäßigung
2. Kind 25%
3. Kind und mehr 50%
Die Ermäßigungen werden jeweils auf das günstigere Fach gewährt.
(c) Sonstige Ermäßigungen
Mehrfachbelegung 25%
Ermäßigung wird auf das günstigere Fach gewährt; gilt nicht für Erwachsene
Ermäßigung auf Grundpreise 50%
Auch für Erwachsene; Sozialermäßigung. Muss bei der Musikschule beantragt werden.